Um eine Diagnostik oder Therapie in der logopädischen Praxis Rosengarten zu erhalten, muss diese von einem Arzt verschrieben werden.
Folgende Ärzte können Verordnungen ausstellen:
- Kinderärzte
- Allgemeinmediziner
- HNO-Ärzte
- Zahnärzte
- Kieferorthopäden
- Neurologen
- Internisten
Die Verordnung ist nach Ausstellung 28 Tage gültig.
Die logopädische Therapie gehört, genau wie die Physio- und Ergotherapie, zu den Heilmitteln. Die Kosten für die Therapie werden bis zum 18. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Über das 18. Lebensjahr hinaus ist ein Eigenanteil von 10% zuzüglich 10 € Rezeptgebühr selbst zu tragen.
In einigen Fällen ist eine Zuzahlungsbefreiung durch die Krankenkassen möglich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob das für Sie zutrifft.
Sind Sie privat krankenversichert, so ist individuell mit der Versicherung zu klären, ob die Kosten vollständig übernommen werden.
Logopädische Praxis Rosengarten
Kirchenstraße 16
21224 Rosengarten
Tel.: 04108 - 436 17 07
Fax: 04108 - 436 17 06
E-Mail: info@logopaedie-rosengarten.de